-
Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
-
Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
-
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
-
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
-
Teil 4 Strafsachen
-
Abschnitt 3 Einzeltätigkeiten
-
VV RVG Nr. 4300–4304
-
XIV. Verfahrensgebühr für die Einlegung eines Rechtsmittels, der Anfertigung oder Unterzeichnung anderer Anträge, Gesuche oder Erklärungen oder einer anderen nicht in den Nr. 4300 oder 4301 VV erwähnten Beistandsleistung (Nr. 4302 Nr. 1–3 VV)
- 1. Allgemeines
- 2. Abrechnung von Beschwerdeverfahren
- 3. Bestellung eines Verteidigers nur für das Strafbefehlsverfahren gem. § 408 b StPO
-
XIV. Verfahrensgebühr für die Einlegung eines Rechtsmittels, der Anfertigung oder Unterzeichnung anderer Anträge, Gesuche oder Erklärungen oder einer anderen nicht in den Nr. 4300 oder 4301 VV erwähnten Beistandsleistung (Nr. 4302 Nr. 1–3 VV)
-
VV RVG Nr. 4300–4304
-
Abschnitt 3 Einzeltätigkeiten
-
Teil 4 Strafsachen
-
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
-
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
-
Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat