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Formulare zum Thema0
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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
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Teil 3 Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren
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VV RVG Vorbem. 3
- I. Allgemeines
- II. Anwendungsbereich von Teil 3 VV (Abs. 1)
- III. Verfahrensgebühr (Abs. 2)
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IV. Terminsgebühr (Abs. 3)
- 1. Teilnahme an gerichtlichen und außergerichtlichen Terminen (Abs. 3 S. 1)
- 2. Verkündungstermin (Abs. 3 S. 2)
- 3. Anhörungstermin
- 4. Außergerichtlicher Termin eines gerichtlich bestellten Sachverständigen (Abs. 3 S. 3 Nr. 1)
- 5. Außergerichtliche Besprechung mit dem Ziel der Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens (Abs. 3 S. 3 Nr. 2 Hs. 1)
- 6. Sonderproblem: Terminsgebühr des Beistands
- V. Anrechnung von Geschäftsgebühren als Wertgebühren (Abs. 4)
- VI. Anrechnung bei selbstständigem Beweisverfahren (Abs. 5)
- VII. Anrechnung der Verfahrensgebühr bei Zurückverweisung (Abs. 6)
- VIII. Vorrang von Spezialvorschriften des Teils 6 VV (Abs. 8)
- IX. Anrechnung der Verfahrensgebühr für einen Urkunden- oder Wechselprozess (Abs. 7)
- X. Anrechnung von Geschäftsgebühren als Betragsrahmengebühren (Abs. 4)
- XI. Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren (§ 15 a Abs. 2)
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VV RVG Vorbem. 3
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Teil 3 Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren
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Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat