-
Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
-
Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
-
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
-
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
-
Teil 3 Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren
-
VV RVG Vorbem. 3
- I. Allgemeines
- II. Anwendungsbereich von Teil 3 VV (Abs. 1)
- III. Verfahrensgebühr (Abs. 2)
- IV. Terminsgebühr (Abs. 3)
- V. Anrechnung von Geschäftsgebühren als Wertgebühren (Abs. 4)
- VI. Anrechnung bei selbstständigem Beweisverfahren (Abs. 5)
- VII. Anrechnung der Verfahrensgebühr bei Zurückverweisung (Abs. 6)
- VIII. Vorrang von Spezialvorschriften des Teils 6 VV (Abs. 8)
- IX. Anrechnung der Verfahrensgebühr für einen Urkunden- oder Wechselprozess (Abs. 7)
- X. Anrechnung von Geschäftsgebühren als Betragsrahmengebühren (Abs. 4)
- XI. Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren (§ 15 a Abs. 2)
-
VV RVG Vorbem. 3
-
Teil 3 Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren
-
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
-
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
-
Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat