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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
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Teil 3 Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren
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VV RVG Vorbem. 3
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V. Anrechnung von Geschäftsgebühren als Wertgebühren (Abs. 4)
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3. Anrechnung von Satzgebühren und Satzrahmengebühren (Abs. 4 S. 1)
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c) Anrechnung außergerichtlicher Gebühren auf die Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts
- aa) Allgemeines
- bb) Vorgerichtliche Wahlanwaltstätigkeit (Rechtslage bis 31.12.2020, KostRÄG 2021)
- dd) Vorgerichtliche Wahlanwaltstätigkeit (Rechtslage ab 1.1.2021, KostRÄG 2021)
- cc) Vorgerichtliche Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe
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c) Anrechnung außergerichtlicher Gebühren auf die Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts
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3. Anrechnung von Satzgebühren und Satzrahmengebühren (Abs. 4 S. 1)
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V. Anrechnung von Geschäftsgebühren als Wertgebühren (Abs. 4)
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VV RVG Vorbem. 3
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Teil 3 Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren
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Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat