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Schuck, Bundesjagdgesetz
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Bundesjagdgesetz (BJagdG)
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IV. Abschnitt. Jagdschein (§ 15 - § 18a)
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§ 17 Versagung des Jagdscheines
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IV. Zwingende Versagungsgründe (Abs. 3)
- 1. Absolute Unzuverlässigkeit.
- 2. Missbräuchliche oder leichtfertige Verwendung von Waffen …
- 3. Unvorsichtiger Umgang mit Waffen und Munition (Abs. 3 Nr. 2).
- 4. Unsorgfältige Verwahrung von Waffen und Munition (Abs. 3 …
- 5. Überlassen von Waffen und Munition an Unberechtigte (Abs. 3 …
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IV. Zwingende Versagungsgründe (Abs. 3)
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§ 17 Versagung des Jagdscheines
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IV. Abschnitt. Jagdschein (§ 15 - § 18a)
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Bundesjagdgesetz (BJagdG)