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        Schuck, Bundesjagdgesetz
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            III. Abschnitt. Beteiligung Dritter an der Ausübung des Jagdrechts (§ 11 - § 14)
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                § 14 Wechsel des Grundeigentümers
                - I. Allgemeines
- II. Veräußerung von Grundstücken eines Eigenjagdbezirks
- III. Veräußerung von Grundstücken, die Teil eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks sind
- IV. Auswirkung von Gemeindegebietsreformen auf die Jagdpachtverträge
- V. Auswirkung von Flurneuordnungsverfahren auf die Jagdpachtverträge
 
 
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                § 14 Wechsel des Grundeigentümers
                
 
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            III. Abschnitt. Beteiligung Dritter an der Ausübung des Jagdrechts (§ 11 - § 14)