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Schuck, Bundesjagdgesetz
dd) Gewährleistung der Sicherheit des Verkehrs auf öffentlichen Verkehrswegen oder Abwendung sonstiger Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Munte in Schuck | BJagdG § 6a Rn. 101-103 | 3. Auflage 2019