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7
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3
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2
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Schuck, Bundesjagdgesetz
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Bundesjagdgesetz (BJagdG)
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III. Abschnitt. Beteiligung Dritter an der Ausübung des Jagdrechts (§ 11 - § 14)
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§ 11 Jagdpacht
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I. Jagdpachtvertrag
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2. Gegenstand des Jagdpachtvertrags
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c) Gesetzliche Begrenzung der Pachthöchstfläche (Abs. 3)
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dd) Flächenanrechnung bei Mitpächtern, Unterpächtern und Inhabern einer unentgeltlichen Jagderlaubnis
- (1) Mitpächter
- (2) Unterpächter
- (3) Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis, die nicht nur auf Einzelabschüsse beschränkt ist
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dd) Flächenanrechnung bei Mitpächtern, Unterpächtern und Inhabern einer unentgeltlichen Jagderlaubnis
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c) Gesetzliche Begrenzung der Pachthöchstfläche (Abs. 3)
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2. Gegenstand des Jagdpachtvertrags
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I. Jagdpachtvertrag
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§ 11 Jagdpacht
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III. Abschnitt. Beteiligung Dritter an der Ausübung des Jagdrechts (§ 11 - § 14)
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Bundesjagdgesetz (BJagdG)