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Schuck, Bundesjagdgesetz
Bundesjagdgesetz (BJagdG)
III. Abschnitt. Beteiligung Dritter an der Ausübung des Jagdrechts (§ 11 - § 14)
§ 13 Erlöschen des Jagdpachtvertrages
I. Allgemeines
II. Gründe für das Erlöschen des Jagdpachtvertrags
1. Unanfechtbare Entziehung des Jagdscheins
2. Rechtskräftige Versagung des Jagdscheins
3. Nicht fristgemäße Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen
III. Rechtslage bis zur Wiedererteilung des Jagdscheins
IV. Schadensersatzpflicht des Jagdpächters
IX. Abschnitt. Jagdbeirat und Vereinigungen der Jäger
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