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Schumann/Mosbacher/König, Medienstrafrecht
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Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) (§ 1 NetzDG - § 6 NetzDG)
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§ 2 NetzDG Berichtspflicht
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B. Erläuterung
- I. Berichtspflicht des Abs. 1
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II. Inhaltliche Mindestanforderungen an die Transparenzberichte (Abs. 2)
- 1. Anstrengungen zur Unterbindung strafbarer Handlungen (Nr. 1)
- 2. Verfahren zur automatisierten Inhaltserkennung (Nr. 2)
- 3. Mechanismen zur Beschwerdeübermittlung und die Entscheidungskriterien sowie das Prüfungsverfahren nach Nr. 3
- 4. Im Berichtszeitraum eingegangene Beschwerden über rechtswidrige Inhalte (Nr. 4)
- 5. Für die Bearbeitung von Beschwerden zuständige Arbeitseinheiten sowie Schulungen und Betreuung der zuständigen Personen (Nr. 5)
- 6. Mitgliedschaften in Branchenverbänden (Nr. 6)
- 7. Konsultation externer Stellen zur Entscheidungsvorbereitung (Nr. 7)
- 8. Im Berichtszeitraum erfolgreiche Beschwerden (Nr. 8)
- 9. Bearbeitungsdauer erfolgreicher Beschwerden (Nr. 9)
- 10. Maßnahmen zur Information des Beschwerdeführers und des betroffenen Nutzers (Nr. 10)
- 11. Eingegangene Gegenvorstellungen iSd § 3b Abs. 1 S. 2 (Nr. 11)
- 12. Eingegangene Gegenvorstellungen iSd § 3b Abs. 3 S. 1 (Nr. 12)
- 13. Informationsbereitstellung für die wissenschaftliche Forschung (Nr. 13)
- 14. Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der von rechtswidrigen Inhalten Betroffenen (Nr. 14)
- 15. Erstellung einer Zusammenfassung und eines Vergleichs in Bezug auf Beschwerden und Gegenvorstellungen (Nr. 15)
- 16. Erläuterung der vertraglichen Vorgaben der Anbieter zur Verbreitung von Inhalten (Nr. 16)
- 17. Darstellung der Vereinbarkeit der vertraglichen Vorgaben zur Verbreitung von Inhalten mit den Vorgaben des BGB zu allgemeinen Geschäftsbedingungen (Nr. 17)
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B. Erläuterung
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§ 2 NetzDG Berichtspflicht
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Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) (§ 1 NetzDG - § 6 NetzDG)