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- Hamacher/Krings/Otto, Glücksspielrecht, 1. A. 2022
- Münchener Kommentar StGB, 4. A. 2023
- Paschke/Berlit/Meyer/Kröner, Gesamtes Medienrecht, 4. A. 2021
- Roßnagel, Beck'scher Kommentar Telemediendienste, 1. A. 2013
- Spindler/Schmitz, Telemediengesetz, 2. A. 2018
- Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 4. A. 2019
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Schumann/Mosbacher/König, Medienstrafrecht
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Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) (§ 1 NetzDG - § 6 NetzDG)
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§ 3 NetzDG Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte
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B. Erläuterung
- I. Vorhalten eines wirksamen und transparenten Verfahrens für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte (Abs. 1 S. 1)
- II. Zurverfügungstellung eines Verfahrens zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte (Abs. 1 S. 2)
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III. Anforderungen an den Umgang mit Beschwerden (Abs. 2)
- 1. Unverzügliche Kenntnisnahme und Prüfung der Beschwerde (Abs. 2 S. 1 Nr. 1)
- 2. Entfernung oder Sperrung eines offensichtlich rechtswidrigen Inhalts innerhalb von 24 Stunden (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)
- 3. Entfernung oder Sperrung (anderer) rechtswidriger Inhalte in der Regel innerhalb von sieben Tagen (Abs. 2 S. 1 Nr. 3)
- 4. Speicherung zu Beweiszwecken (Abs. 2 S. 1 Nr. 4)
- 5. Information des Beschwerdeführers und des Nutzers, für den der Inhalt gespeichert wurde (Abs. 2 S. 1 Nr. 5)
- IV. Dokumentationspflicht (Abs. 3)
- V. Pflichten der Leitung des sozialen Netzwerks (Abs. 4)
- VI. Beauftragung einer dritten Stelle zur Verfahrensüberwachung (Abs. 5)
- VII. Anerkennung als Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung (Abs. 6)
- VIII. Entscheidung über die Anerkennung nach Abs. 7
- IX. Mitteilungspflicht über die Änderung relevanter Umstände gegenüber der Verwaltungsbehörde (Abs. 8)
- X. Pflicht zur Veröffentlichung eines Tätigkeitsberichts (Abs. 9)
- XI. Widerruf der Anerkennung und Möglichkeit zum Erlass nachträglicher Nebenbestimmungen zur Anerkennung (Abs. 10)
- XII. Untersagung der Möglichkeit zur Entscheidungsübertragung an Einrichtungen der Regulierten Selbstregulierung (Abs. 11)
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B. Erläuterung
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§ 3 NetzDG Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte
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Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) (§ 1 NetzDG - § 6 NetzDG)
Siehe auch ...
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