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- BeckOK IT-Recht, 20. Edition
- BeckOK StPO, 56. Edition
- Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 5. A. 2022
- Karlsruher Kommentar StPO, 9. A. 2023
- Münchener Kommentar zur StPO, 2. A. 2023
- Radtke/Hohmann, Strafprozessordnung, 2. A. 2025
- Rotsch/Saliger/Tsambikakis, Strafprozessordnung, 1. A. 2025
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19
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- Auer-Reinsdorff/Conrad, IT- und Datenschutzrecht, 3. A. 2019
- Herrnfeld/Esser, Europäische Staatsanwaltschaft, 1. A. 2022
- mehr...
- Kochheim, Cybercrime, 2. A. 2018
- MAH Strafverteidigung, 3. A. 2022
- Marberth-Kubicki Computer- und Internetstrafrecht, 2. A. 2010
- Thüsing, Beschäftigtendatenschutz und Compliance, 3. A. 2021
- schließen...
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Formulare zum Thema0
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Schumann/Mosbacher/König, Medienstrafrecht
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Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) (§ 1 NetzDG - § 6 NetzDG)
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§ 3 NetzDG Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte
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B. Erläuterung
- I. Vorhalten eines wirksamen und transparenten Verfahrens für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte (Abs. 1 S. 1)
- II. Zurverfügungstellung eines Verfahrens zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte (Abs. 1 S. 2)
- III. Anforderungen an den Umgang mit Beschwerden (Abs. 2)
- IV. Dokumentationspflicht (Abs. 3)
- V. Pflichten der Leitung des sozialen Netzwerks (Abs. 4)
- VI. Beauftragung einer dritten Stelle zur Verfahrensüberwachung (Abs. 5)
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VII. Anerkennung als Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung (Abs. 6)
- 1. Gewährleistung der Unabhängigkeit und der Sachkunde der Prüfer iSd Nr. 1
- 2. Sicherstellung einer sachgerechten Ausstattung und zügigen Prüfung innerhalb von sieben Tagen (Nr. 2)
- 3. Erfordernis der Existenz einer Verfahrensordnung (Nr. 3)
- 4. Einrichtung einer Beschwerdestelle (Nr. 4 aF)
- 5. Sicherstellung sachgerechter Ausstattung und Offenstehen für den Beitritt weiterer Anbieter (Nr. 4 nF)
- VIII. Entscheidung über die Anerkennung nach Abs. 7
- IX. Mitteilungspflicht über die Änderung relevanter Umstände gegenüber der Verwaltungsbehörde (Abs. 8)
- X. Pflicht zur Veröffentlichung eines Tätigkeitsberichts (Abs. 9)
- XI. Widerruf der Anerkennung und Möglichkeit zum Erlass nachträglicher Nebenbestimmungen zur Anerkennung (Abs. 10)
- XII. Untersagung der Möglichkeit zur Entscheidungsübertragung an Einrichtungen der Regulierten Selbstregulierung (Abs. 11)
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B. Erläuterung
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§ 3 NetzDG Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte
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Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) (§ 1 NetzDG - § 6 NetzDG)
Siehe auch ...
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