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Schumann/Mosbacher/König, Medienstrafrecht
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Strafgesetzbuch (StGB) (§ 3 StGB - § 353d StGB)
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§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen
- A. Grundlagen
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B. Normkommentierung
- I. Unbefugtes Herstellen oder Gebrauchen (Abs. 1)
- II. Ansehensschädigung durch Zugänglichmachen (Abs. 2)
- III. Nacktheit einer minderjährigen Person als Gegenstand einer Bildaufnahme (Abs. 3)
- IV. Unbefugt
- V. Tatbestandausschluss nach Abs. 4
- VI. Subjektiver Tatbestand
- VII. Rechtfertigung
- VIII. Täterschaft/Teilnahme
- IX. Konkurrenzen/Rechtsfolgen
- C. Strafverfolgung
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§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen
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Strafgesetzbuch (StGB) (§ 3 StGB - § 353d StGB)
Siehe auch ...
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