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Simitis/Hornung/Spiecker gen. Döhmann, Datenschutzrecht
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Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
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Kapitel IX Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen (Artikel 85 - Artikel 91)
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Artikel 85 Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
- I. Vorbemerkung
- II. Entstehungsgeschichte
- III. Struktur und Anwendungsbereich der Vorschrift
- IV. Regelungsauftrag an die Mitgliedstaaten (Abs. 1)
- V. Abweichungen und Ausnahmen für die Verarbeitung zu privilegierten Zwecken (Abs. 2)
- VI. Mitteilungspflicht gegenüber der Kommission (Abs. 3)
- VII. Konsequenzen für das deutsche Recht
- Artikel 86 Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten
- Artikel 87 Verarbeitung der nationalen Kennziffer
- Artikel 88 Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
- Artikel 89 Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
- Artikel 90 Geheimhaltungspflichten
- Artikel 91 Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften
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Artikel 85 Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
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Kapitel IX Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen (Artikel 85 - Artikel 91)
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Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)