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Staudinger/Artz, Neues Kaufrecht und Verträge über digitale Produkte
Kapitel 2. Neues Kaufrecht
B. Änderungen im Verbrauchsgüterkauf
III. Anwendbare Vorschriften
2. Sonderbestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz (§ 475 d BGB)
a) Einzelne Fälle des § 475 d Abs. 1 BGB
aa) Ablauf einer angemessenen Frist (§ 475 d Abs. 1 Nr. 1 BGB)
bb) Fehlgeschlagene Nacherfüllung (§ 475 d Abs. 1 Nr. 2 BGB)
cc) Schwerwiegender Mangel (§ 475 d Abs. 1 Nr. 3 BGB)
dd) Verweigerung der Nacherfüllung (§ 475 d Abs. 1 Nr. 4 BGB)
ee) Offensichtliche Umstände (§ 475 d Abs. 1 Nr. 5 BGB)
b) Weitere Vorschriften über den Rücktritt (§ 323 Abs. 3 – 6 BGB)
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