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§ 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder

Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person, 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern, 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern bis 100 Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern, 101 bis


Zitiervorschläge:
GK-BetrVG/Jacobs BetrVG § 9
GK-BetrVG/Jacobs, 12. Aufl. 2022, BetrVG § 9

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