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Winter, Internationales Familienrecht bei Fällen mit Auslandsbezug
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B. Internationales Scheidungsrecht
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III. Das Kollisionsrecht – Die Ehescheidung
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5. Anzuwendendes Recht nach der Rom III-VO
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c) Verfahren mit einer Rechtswahl
- aa) Allgemeines.
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bb) Die wählbaren Rechtsordnungen.
- (1) Das Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts beider Ehegatten (Art. 5 Abs. 1 lit. a Rom III-VO).
- (2) Das Recht des Staats des letzten gewöhnlichen Aufenthalts der Ehegatten (Art. 5 Abs. 1 lit. b Rom III-VO).
- (3) Das Recht des Staates der Staatsangehörigkeit eines der Ehegatten (Art. 5 Abs. 1 lit. c Rom III-VO).
- (4) Das Recht des Staates des angerufenen Gerichts (Art. 5 lit. d Rom III-VO)
- cc) Der Zeitpunkt der Rechtswahl.
- dd) Die Form der Rechtswahl.
- ee) Einigung und materielle Wirksamkeit der Rechtswahl.
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c) Verfahren mit einer Rechtswahl
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5. Anzuwendendes Recht nach der Rom III-VO
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III. Das Kollisionsrecht – Die Ehescheidung
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B. Internationales Scheidungsrecht