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- Balloff, Kinder vor dem Familiengericht, 4. A. 2022
- Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. A. 2023
- mehr...
- Herrler, Gesellschaftsrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis, 3. A. 2025
- Horn, Gesetzliche Vertretung im BGB, 1. A. 2023
- Münch, 4. A. 2023
- Münder/Ernst/Behlert/Tammen, Familienrecht für die Soziale Arbeit, 8. A. 2022
- Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 9. A. 2025
- Seibel u.a., Zwangsvollstreckungsrecht aktuell, 4. A. 2020
- Süß, Erbrecht in Europa, 5. A. 2025
- Wagner, Doppelausschlagung, 1 2024
- Wetzel/Odersky/Götz, Erbengemeinschaft-HdB, 1. A. 2019
- schließen...
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Winter, Internationales Familienrecht bei Fällen mit Auslandsbezug
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D. Internationale Kindschaftssachen
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IV. Das Haager Kindesentführungsübereinkommen vom 25. 10. 1980 (HKÜ)
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7. Die Versagungsgründe (Art. 13 HKÜ)
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d) Die schwerwiegende Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind (Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ)
- aa) Allgemeines.
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bb) Einzelne Fallgruppen.
- (1) Die Gefahr der körperlichen oder sexuellen Misshandlung des Kindes.
- (2) Erhebliche seelische Belastung des Kindes für den Fall der Rückkehr.
- (3) Suizidgefahr bei dem Kind.
- (4) Geschwistertrennung.
- (5) Gesundheitliche Gründe.
- (6) Risiken, die mit der Situation im Herkunftsstaat zusammenhängen.
- (7) Trennung von dem entführenden Elternteil.
- (8) Die unzumutbare Lage (Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ).
- cc) Besonderheiten bei Entführungsfällen zwischen EU-Mitgliedstaaten.
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d) Die schwerwiegende Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind (Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ)
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7. Die Versagungsgründe (Art. 13 HKÜ)
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IV. Das Haager Kindesentführungsübereinkommen vom 25. 10. 1980 (HKÜ)
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D. Internationale Kindschaftssachen
Siehe auch ...
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