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Winter, Internationales Familienrecht bei Fällen mit Auslandsbezug
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D. Internationale Kindschaftssachen
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IV. Das Haager Kindesentführungsübereinkommen vom 25. 10. 1980 (HKÜ)
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7. Die Versagungsgründe (Art. 13 HKÜ)
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d) Die schwerwiegende Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind (Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ)
- aa) Allgemeines.
- bb) Einzelne Fallgruppen.
- cc) Besonderheiten bei Entführungsfällen zwischen EU-Mitgliedstaaten.
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d) Die schwerwiegende Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind (Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ)
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7. Die Versagungsgründe (Art. 13 HKÜ)
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IV. Das Haager Kindesentführungsübereinkommen vom 25. 10. 1980 (HKÜ)
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D. Internationale Kindschaftssachen