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§ 18 VKA Leistungsentgelt

Mai 2009 (1) 1 Die leistungs- und/oder erfolgsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. 2 Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden. (2) 1 Ab dem 1. Januar 2007 wird ein Leistungsentgelt eingeführt. 2 Das Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt. (3) 1 Ausgehend von einer vereinbarten Zielgröße

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