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Zitiert in:
- ASR
- 2022
- Heft 5 (Seite 189-236)
- Inhaltsverzeichnis
- Blick nach Berlin
- Aufsätze
- Mandatspraxis
- Netzwerk
- Rechtsprechung
- Hessisches LSG: AsylbLG: Keine Leistungsbeschränkung nach verweigerter „Ehrenerklärung“
- LSG Sachsen: AsylbLG: Leistungen der Hilfe zur Pflege für Bezieher von Analogleistungen nach § 2 AsylbLG
- Bayerisches LSG: RVG: Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG kommt im Verhältnis zur Staatskasse nur ausnahmsweise in Betracht
- BVerfG: GG: Kein Automatismus der PKH-Ablehnung, wenn Eilantrag abgelehnt wird
- LSG Schleswig-Holstein: SGB II: Grundsätzlich kein Anordnungsgrund bei Geltendmachung von ALG II anstelle von Hilfe zum Lebensunterhalt
- SG Karlsruhe: SGB VI: Die Prüfung der medizinischen Voraussetzungen einer Erwerbsminderung fußt bei psychiatrischen Erkrankungen weitestgehend auf der Selbst- sowie Fremdbeschreibung
- SG Aurich: SGB IX: Zwei unabhängige Einzel-GdB von 30 führen im Regelfall zu einem Gesamt-GdB von 50
- OVG Saarland: SGB IX: Eingliederungshilfe in Form der Gewährung eines persönlichen Budgets
- SG Stade: SGG: Verpflichtung zur Nachfrage bei der Behörde vor Erhebung einer Untätigkeitsklage
- SG Konstanz: SGB VII: Infektion mit dem Covid-19-Virus als Arbeitsunfall
- LSG Baden-Württemberg: SGG: Prozesskostenhilfe für eine Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern
- Rezension
- Heft 5 (Seite 189-236)
- 2022