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Zitiert in:
- ASR
- 2022
- Heft 6 (Seite 237-296)
- Inhaltsverzeichnis
- Blick nach Berlin
- Aufsätze
- Mandatspraxis
- Netzwerk
- Rechtsprechung
- BSG: SGG: Keine Verpflichtung der Tatsachengerichte, auf die Stellung von Beweisanträgen hinzuwirken oder im Rahmen von Beweisanträgen sonstige Formulierungshilfen zu geben
- LSG Baden-Württemberg: SGG: Zur Unzulässigkeit, im Einvernehmen mit den Beteiligten von notwendigen Ermittlungen abzusehen, um einem eventuell bestehenden Wunsch an einem beschleunigten Fortkommen im Instanzenzug nachzukommen
- LSG Baden-Württemberg: SGG: Ein „teilweiser Widerruf“ eines Vergleichs bewirkt aufgrund der fehlenden Teilbarkeit gerichtlicher Vergleiche den Widerruf des gesamten Vergleichs
- SGG: Voraussetzungen der Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Versäumen eines Gerichtstermins
- LSG Land Nordrhein-Westfalen: RVG: Ein „schriftlicher Vergleich“ iS von Nr. 3106 RVG-VV ist nicht nur ein unter Mitwirkung oder auf Veranlassung des Gerichts geschlossener Vergleich
- Sozialgericht Frankfurt/M.: SGB II: Leistungen für Unionsbürger:innen – Aufenthaltsrecht aus familiären Gründen
- LSG Niedersachsen-Bremen: SGB II: Keine Übernahme von Kosten für die Installation einer separaten Messeinrichtung
- SG Magdeburg: SGB II: Leistungsausschluss bei Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs ohne Zustimmung des Grundsicherungsträgers
- LSG Niedersachsen-Bremen: SGB V: Ein querschnittsgelähmter Versicherter, der mit einem Aktivrollstuhl nicht mehr ausreichend versorgt ist und Elektrounterstützung benötigt, kann nicht gegen seinen Willen auf einen Elektrorollstuhl verwiesen werden, der ih
- LSG Mecklenburg-Vorpommern: SGB XI: Die durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz bewirkte Änderung des materiellen Rechts kann im Einzelfall eine wesentliche Änderung der rechtlichen Verhältnisse iSv § 48 Abs. 1 S. 1 SGB X darstellen
- Bericht
- Rezension
- Heft 6 (Seite 237-296)
- 2022