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Zitiert in:
- DAR
- 2018
- Heft 7 (Seite 361-420)
- Rechtsprechung
- Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht
- BGH: Abgrenzung Eventualvorsatz und bewusste Fahrlässigkeit bei „Raser-Unfall“ – Anforderungen an die Urteilsgründe
- BGH: Anforderungen an Tatgericht in Bezug auf die Aufklärung der „Tätersicht“ bzgl. einer mögl. Eigengefährdung bei gefährlicher Verhaltensweise im Straßenverkehr
- OLG Bamberg: Kein Absehen von Regelfahrverbot wegen innerörtlicher Geschwindigkeitsüberschreitung anlässlich Überholmanövers
- OLG Celle: Keine verbotene Einflussnahme nach § 136 a StPO durch freiwillige Teilnahme am medizinisch-psychologischen Test zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit
- OLG Düsseldorf: Anforderungen an das Tatgericht bei Feststellungen zur Fahreridentität an Hand eines Lichtbildes
- OLG Hamburg: Unfallbeteiligte besteht auf Personalienfeststellung nur durch die Polizei
- OLG Rostock: Rechtmäßigkeit der nach altem Recht erfolgten Anordnung der Entnahme einer Blutprobe zur Blutalkoholbestimmung durch Polizeibeamte
- OLG Stuttgart: Zur Frage der falschen Verdächtigung bei Ausfüllen des Anhörungsbogens durch „dritte Person“
- AG Dortmund: Keine zulässige Beurteilung der nicht angepassten Geschwindigkeit durch Polizeibeamten ohne Feststellungen zu einem besonderen Fahrverhalten bzw. dessen Auswirkung auf andere Verkehrsteilnehmer
- AG Dortmund: Erzwingungshaftanordnung a. G. Zahlungsunfähigkeit, hier: Betroffener drogenabhängiger Obdachloser
- AG Neuruppin: Absehen vom Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung über 25 km/h und vorangegangenem Fahrverbot nach § 4 Abs. 2 BKatV
- Verwaltungsrecht
- Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht
- Rechtsprechung
- Heft 7 (Seite 361-420)
- 2018