- DAR
- 2023
- Heft 9 (Seite 481-540)
- Rechtsprechung
- Zivilrecht
- BGH: Möglicher Anspruch auf Differenzschadenersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung, VW-Motor EA 288
- BGH: Möglichkeit eines Differenzschadensersatz – Beweisanforderungen für Geschädigten
- BGH: Anspruch auf Differenzschadensersatz bei unzulässiger Abschalteinrichtung möglich – Zurückverweisung zur Klärung – hier: Motorentyp Mercedes-Benz Baureihe OM 651
- BGH: Unwirksamkeit der formularmäßigen Abtretung von Schadensersatzansprüchen des Käufers an die Finanzierungsbank in einem Dieselverfahren
- BGH: Erstattung der vollen Ticketkosten bei einheitlicher Flugbuchung und Annullierung erster Teilstrecke
- OLG Frankfurt am Main: Verbotene Eigenmacht bei Selbstabholung eines vermieteten Fahrzeugs und anschließender Verwertung
- OLG Hamm: Kein Mitverschulden für Radfahrer ohne Fahrradhelm bei Verkehrsunfall mit Kopfverletzung
- OLG Zweibrücken: Kein Sachmangel eines Pkw bei subjektiv „unangenehmen“ Empfinden bei Gefahrenbremsung
- LG Itzehoe: Kein Wertersatz der finanzierenden Bank bei Widerruf des Darlehensvertrages und Festhalten an Sicherungseigentum und Kfz-Herausgabe
- LG Koblenz: Kein Schadensersatzanspruch gegen die Kommune bei nächtlicher Kollision mit Blumenkübel in verkehrsberuhigtem Bereich
- AG Elmshorn: Haftung des Waschanlagenbetreibers für fehlerhafte Einweisung durch Bedienpersonal
- AG Frankfurt am Main: Kein Nutzungsausfallschaden bei Übergabeverzögerung eines Neuwagens wegen Verkaufs- und Auslieferungsstopp
- Zivilrecht
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- Heft 9 (Seite 481-540)
- 2023