- DNotI-Report
- 2006
- Heft 15
- Rechtsprechung
- BGH: Verbraucherwiderruf des Darlehensvertrages führt bei verbundenem Geschäft zur unmittelbaren Rückabwicklung zwischen dem Kreditgeber und dem Partner des finanzierten Geschäftes
- BGH: Bei verbundenem Geschäft kann der Kapitalanleger dem Darlehensgeber zwar Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft wegen arglistiger Täuschung entgegenhalten, nicht aber Ansprüche gegen Dritte (Gründungsgesellschafter, Fondsinitiatoren etc.)
- BGH: Auch Übernahme bestehenden Grundpfandrechtes schließt Widerrufsrecht nach Verbraucherkreditgesetz aus
- BGH: Kein Schadensersatz des Verbrauchers wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung bei Abschluss des Immobilienkaufvertrages vor Abschluss des Darlehensvertrages
- Rechtsprechung
- Heft 15
- 2006