-  DNotI-Report
-  2006
-  Heft 15
-  Rechtsprechung
- BGH: Verbraucherwiderruf des Darlehensvertrages führt bei verbundenem Geschäft zur unmittelbaren Rückabwicklung zwischen dem Kreditgeber und dem Partner des finanzierten Geschäftes
 - BGH: Bei verbundenem Geschäft kann der Kapitalanleger dem Darlehensgeber zwar Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft wegen arglistiger Täuschung entgegenhalten, nicht aber Ansprüche gegen Dritte (Gründungsgesellschafter, Fondsinitiatoren etc.)
 - BGH: Auch Übernahme bestehenden Grundpfandrechtes schließt Widerrufsrecht nach Verbraucherkreditgesetz aus
 - BGH: Kein Schadensersatz des Verbrauchers wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung bei Abschluss des Immobilienkaufvertrages vor Abschluss des Darlehensvertrages
 
 
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 -  2006