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DNotI-Report 2006, 155
BGH: Subsidiaritätseinwand greift nicht und Verjährung des Notarhaftungsanspruchs beginnt zu laufen, wenn anderweitige Ersatzmöglichkeit mit erheblichen Zweifeln und Risiken behaftet ist
Urteil vom 06.07.2006 - III ZR 13/05