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DNotI-Report 2006, 5
OLG München: Eidesstattliche Versicherung" vor ausländischem Notar kann für deutschen Erbschein bei erheblicher Erschwernis anderweitiger Abgabe und Fehlen sachdienlicher Angaben genügen
Beschluss vom 15.11.2005 - 31 Wx 056/05