Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
DNotI-Report 2007, 22
OLG Frankfurt: Beschwerdeeinlegung durch Notar oder Rechtsanwalt erfolgt auch bei Fehlen eines ausdrücklichen Hinweises im Zweifel für den Beteiligten und nicht im eigenen Namen
Urteil vom 03.04.2006 - 20 W 563/2005