Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
DNotI-Report 2007, 84
Versendung der notariellen Fälligkeitsmitteilung durch einfachen Brief, Einschreiben mit Rückschein oder Zustellung durch Gerichtsvollzieher - BNotO § 24; BGB §§ 286, 433
Beitrag