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DNotI-Report 2011, 35
Zur Wirksamkeit einer notariellen Urkunde, in welcher der Notar versehentlich der Unterschrift die Amtsbezeichnung „Notarvertreter“ beigefügt hat - BeurkG §§ 13, 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 44a Abs. 2 S. 1
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