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DNotI-Report 2006, 122
BGH: Bei verbundenem Geschäft kann der Kapitalanleger dem Darlehensgeber zwar Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft wegen arglistiger Täuschung entgegenhalten, nicht aber Ansprüche gegen Dritte (Gründungsgesellschafter, Fondsinitiatoren etc.)
Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 106/05