Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
DNotZ 1995, 676
BGH: Nr. 2 Erbringt ein Ehegatte nach Scheidung alleine die Zins- und Tilgungsleistungen für gemeinsam erworbene Immobilien, so steht ihm gegen den anderen Ehegatten auch dann ein Ausgleichsanspruch zu, wenn dieser vor der Scheidung diese Zahlungen alleine geleistet hat
Urteil vom 30.11.1994 - XII ZR 59/93