- DNotZ
- 2006
- Heft 2 (Seite 81-160)
- Aufsätze
- Kroppenberg: „Wer lebt, hat Recht” - Lebzeitiges Rechtsdenken als Fremdkörper in der Inhaltskontrolle von Verfügungen von Todes wegen
- I. „Hohenzollern” goes Wild West: Zwei höchstrichterliche Entscheidungen im Spiegel eines literarischen Textes
- II. Das Verbot der „Herrschaft aus dem Grabe”: Ein lebzeitig vorgeprägter Topos und seine dogmatischen Variationen
- III. Delegitimierung der Verfügung von Todes wegen als Kehrseite der Ausprägung des lebzeitigen Vertragsparadigmas
- IV. Die strukturelle Anlage des erbrechtlichen im Vergleich zum lebzeitigen Rechtsgeschäft
- V. Folgerungen für die Inhaltskontrolle erbrechtlicher Rechtsgeschäfte nach § 138 Abs. 1 BGB
- Reymann: Risikominimierung bei der Gestaltung von GmbH-„Hinauskündigungklauseln”
- Kroppenberg: „Wer lebt, hat Recht” - Lebzeitiges Rechtsdenken als Fremdkörper in der Inhaltskontrolle von Verfügungen von Todes wegen
- Aufsätze
- Heft 2 (Seite 81-160)
- 2006