- DNotZ
- 2009
- Heft 2 (Seite 81-160)
- Aufsätze
- Kanzleiter: Die Beeinträchtigung des durch Erbvertrag bindend eingesetzten Erben durch die einvernehmliche Aufhebung eines Pflichtteilsverzichts
- I. Beeinträchtigung des Vertragserben durch Aufhebung eines Pflichtteilsverzichtsvertrages; der Schulfall BGHZ 77, 264
- II. Bedenken: Der Aufhebungsvertrag als unwirksame Verfügung von Todes wegen nach § 2289 BGB oder beeinträchtigende Schenkung nach § 2287 BGB?
- III. Der Aufhebungsvertrag als Rechtsgeschäft unter Lebenden
- IV. Kein Bereicherungsanspruch nach § 2287 BGB bei unentgeltlicher Aufhebung des Pflichtteilsverzichts
- V. Einwand unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB); Anspruch nach § 2287 BGB, wenn bei Aufhebung des Pflichtteilsverzichts auf die Rückgabe der Gegenleistung für dessen Abschluss verzichtet wird
- VI. Resümee
- Körber/Effer-Uhe: Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsmacht von Prokuristen und GbR-Gesellschaftern bei der Gründung von Kapitalgesellschaften
- Kanzleiter: Die Beeinträchtigung des durch Erbvertrag bindend eingesetzten Erben durch die einvernehmliche Aufhebung eines Pflichtteilsverzichts
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- Heft 2 (Seite 81-160)
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