- DNotZ
- 2009
- Heft 7 (Seite 481-560)
- Aufsätze
- Bengel, Tiedtke: Kostenrechtsprechung 2008
- 1. Unterschriftsbeglaubigung unter Verwalterbestellung, Zitiergebot
- 2. Geschäftswert für einen Serienentwurf
- 3. Modifizierte Zugewinngemeinschaft, Geschäftswert für einen Kommanditanteil
- 4. Unternehmensvertrag, Ergebnisabführungsvereinbarung
- 5. Wert eines GmbH-Geschäftsanteils
- 6. Einbringung in eine bestehende Kommanditgesellschaft
- 7. Löschung einer Globalgrundschuld durch den letzten Erwerber
- 8. Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
- 9. Vorsorgevollmacht und Mitbeurkundung des schuldrechtlichen Innenverhältnisses
- 10. Beratung vor Erteilung eines Beurkundungsauftrages, Beratung im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht
- 11. Kostenschuldner eines Entwurfs
- 12. Umsatzsteueroption im Grundstückskaufvertrag
- 13. Aufhebung eines Grundstückskaufvertrages, Vorlageanweisung zur Löschung der Auflassungsvormerkung
- 14. Beurkundungsgebühren für eine sog. Schubladenlöschung
- 15. Vertragsangebot und vertragliche Verpflichtungen des Angebotsempfängers
- 16. Geschäftswert für Fälligkeitsmitteilung und Vorlageanweisung
- 17. Fälligkeitsmitteilung bei Kaufpreisabwicklung über Notaranderkonto
- 18. Vollzugsgebühr bei Mitveräußerung von Inventar
- 19. Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
- 20. Grundbucheintragung einer GbR; zur Anwendung des Privilegs des § 24 Abs. 3 KostO
- 21. Änderung eines Kaufvertrages (Hinterlegungsanweisung)
- 22. Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks
- 23. Geschäftswert bei Entlassung eines Nachlasspflegers
- 24. Zitiergebot: Bei wertabhängigen Gebühren ist § 32 KostO anzugeben
- 25. Keine Einzelrichterzuständigkeit bei grundsätzlicher Bedeutung
- 26. Einwendungen gegen die Kostenberechnung eines badischen Notars
- Schotten, Schmellenkamp: Die Übergangsregelung des Art. 220 Abs. 3 EGBGB zur Bestimmung der güterrechtlichen Wirkungen einer gemischt-nationalen Ehe – eine weithin gegenstandslose Regelung?
- Bengel, Tiedtke: Kostenrechtsprechung 2008
- Aufsätze
- Heft 7 (Seite 481-560)
- 2009