- DNotZ
- 2011
- Heft 2 (Seite 81-160)
- Aufsatz
- Keller: Die Rechtsnachfolge bei beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zur Absicherung von Energiegewinnungsanlagen
- I. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit steht einer juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft zu
- II. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit steht einer natürlichen Person zu
- III. Rechtsnachfolge aus Sicht der finanzierenden Bank
- IV. Zusammenfassung und kautelarjuristische Überlegungen
- Keller: Die Rechtsnachfolge bei beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zur Absicherung von Energiegewinnungsanlagen
- Aufsatz
- Heft 2 (Seite 81-160)
- 2011