- DNotZ
- 2017
- Heft 11 (Seite 801-880)
- Aktuelles Forum
- Heinze: Der Schutz öffentlicher Interessen durch das notarielle Beurkundungsverfahren: Die Pflicht zur Amtsverweigerung (§ 4 BeurkG) und ihre Bedeutung für die Gleichwertigkeit der Auslandsbeurkundung
- Reetz: BGH: Inhaltskontrolle (§ 138 Abs. 1 BGB) und Gesamtbetrachtung – Gesamtnichtigkeit – Unternehmerehe
- Weber: Die Übernahme eines Finanzierungsdarlehens ohne Einwilligung des Verkäufers und ihre Auswirkungen auf die Finanzierungsgrundschuld
- I. § 418 BGB – Übernahme einer akzessorisch gesicherten Schuld ohne Einwilligung des Sicherungsgebers
- II. BGH-Entscheidung
- III. Formale Betrachtung im Rahmen des § 418 Abs. 1 Satz 3 BGB
- IV. Konkludente Einwilligung in die Schuldübernahme
- V. Zur analogen Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB auf die Sicherungsgrundschuld
- VI. Gestaltungsüberlegungen
- VII. Ergebnisse
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