- DNotZ
- 2017
- Heft 7 (Seite 481-560)
- Aktuelles Forum
- Diehn/Rachlitz: Notarielle Prüfungspflichten im Grundbuch- und Registerverkehr
- Kanzleiter: Fragen der Form bei der Bestellung von Vorkaufsrechten an Immobilien; keine Heilung des Beurkundungsmangels durch Eintragung des dinglichen Vorkaufsrechts
- I. Die Beurkundungsbedürftigkeit der Verpflichtung zur Bestellung eines Vorkaufsrechts an Grundstücken nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB
- II. Die fehlende Beurkundung eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts führt zwingend zur Nichtigkeit
- III. Die Bestellung des dinglichen Vorkaufsrechts nach § 1094 BGB; fehlende schuldrechtliche Grundlage
- IV. Keine Heilung des formunwirksamen Grundgeschäfts durch Eintragung des dinglichen Vorkaufsrechts im Grundbuch entsprechend § 311b Abs. 1 Satz 2 BGB
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