- DNotZ
- 2002
- Heft 7 (Seite 481-560)
- Aufsatz
- Kanzleiter: Anforderungen an die Unterschriften von Beteiligten und Notar unter der notariellen Niederschrift - - Zugleich Anmerkungen zum Urt. des OLG Stuttgart v. 14. 11. 2001 - 3 U 123/01 -
- 1. Einleitung
- 2. Beispiele aus der Rechtsprechung zu Unterschriften im Allgemeinen
- 3. Kern der Fragen
- 4. Zweck der Anforderungen an eine individuelle Unterschrift
- 5. Konsequenzen der Rechtsprechung aufgrund des Zwecks der Unterschriften
- 6. Zwecke der Unterschrift bei Unterzeichnung einer notariellen Urkunde
- 7. Beglaubigung von Unterschrift und Handzeichen; Beurkundung mit Personen, die ihren Namen nicht schreiben können
- 8. Kein Umkehrschluss aus § 2247 Abs. 3 Satz 2 BGB
- 9. Unterzeichnung mit Schriftzeichen aus einem anderen Kulturkreis
- 10. Unterzeichnung mit einem Teil des Namens oder mit einem falschen Namen
- 11. Konsequenzen
- Kanzleiter: Anforderungen an die Unterschriften von Beteiligten und Notar unter der notariellen Niederschrift - - Zugleich Anmerkungen zum Urt. des OLG Stuttgart v. 14. 11. 2001 - 3 U 123/01 -
- Aufsatz
- Heft 7 (Seite 481-560)
- 2002