Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
DStR 1994, 1167
Auflassungsgebühren für Notariatsangestellte sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (Abgrenzung einheitliches Beschäftigungsverhältnis - gemischte Tätigkeit)
Beitrag von Richter am SGGasser