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DStR 2002, 761
BFH: Mehrere Wohnungen betreffende Erweiterungen sind gesonderte Objekte i. S. des § 2 EigZulG - zulagebegünstigt nur die zu eigenen Wohnzwecken genutzten Erweiterungen
Urteil vom 26.02.2002 - IX R 75/00