- DStR
- 2025
- Heft 9 (Seite 425-488)
- Beruf
- Rechtsprechung
- Fietkau: BGH stellt geringere Anforderungen an Transparenz von Vergütungsvereinbarungen als EuGH
- Leitsätze
 - Sachverhalt:
 - Entscheidung des BGH:
 - Vereinbarung eines Zeithonorars in AGB grundsätzlich zulässig, unterliegt aber AGB-rechtlicher Kontrolle
 - BGH stellt geringere Anforderungen als EuGH
 - Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung aufgrund Verknüpfung mit Zusatzklauseln
 - Folge: Anwendung des gesetzlichen Gebührenrechts
 - Anmerkung:
 
 
 - Fietkau: BGH stellt geringere Anforderungen an Transparenz von Vergütungsvereinbarungen als EuGH
 
 - Rechtsprechung
 
 - Beruf
 
 - Heft 9 (Seite 425-488)
 
 - 2025