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DStRE 1997, 818
FG Düsseldorf: Letztwillig verfügte Gehaltsfortzahlung für Hausangestellte und Pflegerin des Erblassers unterliegt der Erbschaftsteuer, nicht der Einkommensteuer
Urteil vom 05.03.1997 - 4 K 4544/97 Erb