- DStRE
- 1997
- Heft 22 (Seite 909-944)
- Einkommensteuer
- BFH: Inanspruchnahme von Arbeitnehmerehegatten aus Bürgschaft
- BFH: Vorlage an den Großen Senat: Unterbliebene Angabe des Bewirtenden auf dem Vordruck nachholbar?
- FG Baden-Württemberg: Vom Bundeskartellamt verhängte Geldbuße nach § 38 Abs. 4 GWB nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig
- BFH: Voraussetzungen des Schuldzinsenabzugs bei Vermietungseinkünften im Falle der Ablösung von Grundschulden durch Darlehen
- BFH: Kein anschaffungsnaher Aufwand bei Gesamtrechtsnachfolge
- FG Schleswig-Holstein: Gutschriften auf sog. Stornoreservekonto begründen keinen Zufluß beim Versicherungsvertreter
- FG Baden-Württemberg: Übernahme eines negativen Kapitalkontos eines durch Tod ausscheidenden Kommanditisten führt bei fortführendem Gesellschafter zu steuerlichem Verlust
- BFH: Steuerverhaftung von Anteilen bei § 17 EStG – Berücksichtigung von Darlehens- und Bürgschaftsverlusten
- BFH: Berücksichtigung von Darlehensverlusten bei § 17 EStG
- FG Münster: Kindergeldregelung ab 1. 1. 1996 verfassungsgemäß
- BFH: Aufwendungen für den Besuch eines Sportstudios nur ausnahmsweise steuermindernd zu berücksichtigen
- BFH: Pauschbetrag für Kinderbetreuungskosten Alleinstehender bei nichtehelicher Haushaltsgemeinschaft beider Elternteile
- Einkommensteuer
- Heft 22 (Seite 909-944)
- 1997