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                    Zitiert in:
 
-  DStRE
-  1997
-  Heft 15 (Seite 625-664)
- Inhaltsverzeichnis
 -  Einkommensteuer
- FG Baden-Württemberg: Betriebliche Kfz-Kosten nur dann mit Km-Pauschale gem. Abschn. 119 EStR berücksichtigungsfähig, wenn Pkw einkommensteuerliches Privatvermögen
 - FG Hamburg: Keine Anerkennung einer betrieblichen Versorgungsrente bei Familienpersonengesellschaft trotz 50jähriger Zugehörigkeit des begünstigten Gesellschafters zum Unternehmen
 - BFH: Darlehensverlust wegen beabsichtigter Arbeitsplatzsicherung: Beweislast
 - BFH: Aufwendungen für den Besuch einer internationalen Privatschule keine außergewöhnliche Belastung
 - BFH: Verlustabzug; Vorkostenabzug nur bei entgeltlichem Erwerb oder Herstellung
 - BFH: Betriebsaufspaltung: Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage, wenn auf Bedürfnisse des Betriebs zugeschnitten
 - BFH: Gewerbliche Tätigkeit eines Ingenieurbüros durch Verkauf von Computerhardware
 - FG Münster: Erstellung von EDV-Ausbildungspaketen gewerbliche Tätigkeit
 - FG Düsseldorf: Keine Betriebsaufgabe durch Erbbaurechtsbestellung
 - Thüringer FG : Nachträgliche Umwandlung eines unentgeltlich vorbehaltenen Wohnrechts in ein entgeltliches Mietverhältnis steuerlich nicht anzuerkennen
 - BFH: Berichtigung: Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Eltern und unterhaltsberechtigter Tochter und deren Ehemann
 - BFH: Einkunftserzielungsabsicht bei Einräumung eines Rückgaberechts
 - FG Baden-Württemberg: Zahlung für Verzicht auf Einwendungen gegen Bauvorhaben des Grundstücksnachbarn steuerpflichtig gem. § 22 Nr. 3 EStG
 - BFH: Kfz-Kosten Schwerbehinderter auch bei Fahrleistung von lediglich 8 000 km im Jahr nur in Höhe der Km-Pauschsätze für Geschäfts- und Dienstreisen außergewöhnliche Belastung
 
 - Einkommensteuer/ErfVO
 - Körperschaftsteuer
 - Bewertung
 - Umsatzsteuer
 - Umsatzsteuer/Gesamtvollstreckungsordnung
 - Umsatzsteuer/Abgabenordnung
 - Abgabenordnung
 - Finanzgerichtsordnung
 
 
 -  Heft 15 (Seite 625-664)
 
 -  1997