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DStRE 1998, 503
FG Köln: Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer bis zu DM 2 400 abzugsfähig, wenn Arbeitnehmer zu Hause Bereitschaftsdienst außerhalb der Bürozeiten des Betriebs übernimmt
Urteil vom 18.12.1997 - 8 K 5063/97