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Zitiert in:
- DStRE
- 1998
- Heft 5 (Seite 157-204)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- BFH: Bodenschatz als Wirtschaftsgut konkretisiert, wenn Abbauunternehmer seinetwegen höheren Grundstückskaufpreis zahlt
- BFH: Ermittlung des Einlagewerts beim Verzicht eines GmbH-Gesellschafters auf Pensionsanspruch
- BFH: Voraussetzungen für einen Abzug von Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
- BFH: Beschränkung des Werbungskostenabzugs für das häusliche Arbeitszimmer verfassungskonform; Bücherschränke und Schreibtische unterliegen als Arbeitsmittel keiner Abzugsbeschränkung
- FG Düsseldorf: Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht bei fremdfinanzierter englischer Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag
- FG München: Vermögenserwerb von der Schwester gegen Übernahme einer dauernden Last gegenüber den Eltern keine Vermögensübergabe gegen sog. private Versorgungsleistungen
- BFH: Kein Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten des Erblassers
- BFH: Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei eigener Beitragsleistung
- BFH: Anfragebeschluß mit dem Ziel der Änderung (Klarstellung) der Rechtsprechung zum Widerruf der Veranlagungsart bei Änderung eines bestandskräftigen Bescheides
- Thüringer FG: Grundlegende Umbaumaßnahmen zur Anpassung an heutige Wohnbedürfnisse als Ausbau i. S. des § 10 e Abs. 2 EStG begünstigt
- BFH: Annahme einer Betriebsfortführung bei fehlender Aufgabeerklärung
- BFH: Bürgschaftsübernahme führt nicht zum erweiterten Verlustausgleich i. S. des § 15 a EStG
- BFH: Konkurrenzverhältnis zwischen Mietvertrag und Wohnungsrecht
- BFH: Die sog. große Übergangsregelung (§ 52 Abs. 21 Satz 2 EStG) kann auch in bezug auf eine im Beitrittsgebiet belegene Wohnung anwendbar sein
- FG München: Für die Gewährung von Baukindergeld ist Haushaltszugehörigkeit des Kindes im Einzugszeitpunkt maßgebend
- BFH: § 55 Abs. 6 EStG verbietet auch Teilwertabschreibung infolge Substanzverlustes
- Körperschaftsteuer
- Investitionszulage
- Doppelbesteuerung
- Bewertung
- Grunderwerbsteuer
- Umsatzsteuer
- Abgabenordnung
- Finanzgerichtsordnung
- Berufsrecht
- Heft 5 (Seite 157-204)
- 1998