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Zitiert in:
- DStRE
- 1998
- Heft 7 (Seite 253-300)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- BFH: Bewirtungskosten eines Journalisten nur bei Benennung von Teilnehmern und Anlaß der Bewirtung steuerlich absetzbar
- FG München: Nachlaßkonkursverwaltergebühren keine Werbungskosten
- BFH: Fortbildungsaufenthalt eines Spanischlehrers in Granada
- BFH: Zurechnung von Zinseinkünften im Falle einer Geldschenkung unter Auflagen; Zahlungen in Erfüllung der Auflage keine Sonderausgaben
- FG München: Ausschluß der 10 e-Förderung bei Teilvermietung einer Wohnung
- FG München: Kein Vorkostenabzug ohne spätere Selbstnutzung
- BFH: Anwendung von § 13 a EStG auf inländische Ländereien eines beschränkt Steuerpflichtigen
- FG Münster: Lizenzen für Patentüberlassung an Betriebs-GmbH als gewerbliche Einkünfte im Rahmen des gewerblichen Besitzunternehmens zu qualifizieren
- FG Münster: Kein gewerblicher Wertpapierhandel trotz umfangreicher fremdfinanzierter Wertpapiergeschäfte
- BFH: Teilbetriebsveräußerung und -aufgabe in Zusammenhang mit der Beendigung einer Betriebsaufspaltung
- BFH: Berechnung der Wesentlichkeit einer Beteiligung i. S. des § 17 EStG
- BFH: Versicherungsberater kein Freiberufler
- BFH: Kinderlastenausgleich 1992 für Steuerpflichtige mit einem Kind verfassungskonform
- BFH: Aufwendungen eines ehemaligen NVA-Offiziers der DDR für seine Umschulung keine außergewöhnliche Belastung
- BFH: Berücksichtigung des Arbeitnehmerpauschbetrags bei Bestimmung der sog. Opfergrenze
- FG Münster: Arbeitnehmerabfindung trotz Nachzahlung aufgrund Nachverhandlung im Folgejahr steuerbegünstigt
- BFH: Keine Korrektur des Kapitalertragsteuerabzugs über Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte
- BVerfG: Schutzwürdiges Vertrauen und Durchbrechung des Rückwirkungsverbots bei Abschaffung von steuerlichen Sonderabschreibungen
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Außensteuergesetz
- Eigenheimzulage
- Grunderwerbsteuer
- Umsatzsteuer
- Abgabenordnung
- Finanzgerichtsordnung/Kirchensteuer
- Berufsrecht/Haftpflicht
- Heft 7 (Seite 253-300)
- 1998