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Zitiert in:
- DStRE
- 1998
- Heft 8 (Seite 301-340)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Investitionszulagenrecht
- Gewerbesteuer
- Erbschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Abgabenordnung
- BFH: Ermittlungen der Stufen im Besteuerungsverfahren auch nach Ablauf der Strafverfolgungsverjährung
- FG München: Rechtsmißbräuchliche Einschaltung einer Verwaltungsgesellschaft in Liechtenstein
- BFH: Anwendung der Mißbrauchsregelung des § 42 AO auch auf beschränkt Steuerpflichtige
- FG München: EDV-Programmfehler rechtfertigt Änderung eines Steuerbescheids nach § 129 AO
- FG München: Keine Haftung für Steuerschulden nach § 25 HGB (Firmenfortführung), wenn eine GmbH als Übernehmer nicht den Firmenkern des bisherigen Einzelunternehmens fortführt
- FG München: Keine Verrechnungsstundung für einbehaltene Kapitalertragsteuer
- FG München: Anwendung des § 233 a Abs. 2 a AO auf Gewinnausschüttungen des Jahres 1996Verstoß gegen Rückwirkungsverbot
- Berufsrecht
- Heft 8 (Seite 301-340)
- 1998